Behandlung mit
ärztlicher Verordnung
Sie haben eine Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrer Ärztin, ihrem Arzt erhalten? Senden Sie uns Ihre Verordnung über das Kontaktformular zu.
Neu:
Für Schultergelenkserkrankungen kann Ihr Arzt jetzt eine vereinfachte Blanko-Verordnung ausstellen. Diese unterscheidet sich von den bekannten Verordnungen, die Neuregelungen haben wir hier für Sie zusammengefaßt: