Patient:innen der Gesetzlichen Krankenkassen
Sie haben eine Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrer Ärztin, ihrem Arzt erhalten? Senden Sie uns Ihre Verordnung über das Kontaktformular zu und teilen Sie uns Ihren individuelles Terminzeitfenster mit.
Neu:
Für Schultergelenkserkrankungen kann Ihr Arzt jetzt eine vereinfachte Blanko-Verordnung ausstellen. Diese unterscheidet sich von den bekannten Verordnungen, die Neuregelungen haben wir hier für Sie zusammengefaßt:







